Von: luk
Bozen – Seit Sonntagmorgen stehen italienweit die Wahllokale offen. Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit an fünf Referenden teilzunehmen. Dabei drehen sich vier Fragen um arbeitsrechtliche Themen, eine weitere Fragestellung rückt die Staatsbürgerschaft in den Fokus.
Für jede Frage gibt es einen eigenen Stimmzettel. Wer das JA ankreuzt, stimmt dafür, die derzeitige Regelung abzuschaffen. Das NEIN bedeutet, dass die aktuellen Bestimmungen bleiben sollen. Damit die Volksabstimmungen gültig sind, müssen mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten an den Urnen erscheinen.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Pfingstmontag von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Am Sonntag zur Mittagszeit lag die Wahlbeteiligung italienweit bei knapp sieben Prozent.
Die fünf Referendumsfragen in Italien – Themen im Überblick
- Wiedereinstellung nach unrechtmäßiger Kündigung
Arbeitnehmer, die seit März 2015 eingestellt wurden, haben derzeit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bei ungerechtfertigter Entlassung. Das Referendum möchte das ändern. - Höhere Entschädigungen in Kleinbetrieben
In Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten ist die Entschädigung bei unrechtmäßiger Kündigung gedeckelt. Die Reform will diese Grenze abschaffen und Gerichten eine flexible Festsetzung ermöglichen. - Begründungspflicht für befristete Verträge
Zurzeit können befristete Arbeitsverträge bis zu zwölf Monate ohne Angabe von Gründen abgeschlossen werden. Künftig soll wieder eine sachliche Begründungspflicht gelten, um Missbrauch zu unterbinden. - Haftung bei Arbeitsunfällen in Subunternehmen
Bisher haften Hauptauftraggeber nur eingeschränkt für Arbeitsunfälle in Subfirmen. Das Referendum will eine klare Hauptverantwortung einführen – inklusive direkter Entschädigung für die betroffenen Arbeitnehmer. - Einbürgerung erleichtern
Die Mindestaufenthaltsdauer für Einbürgerungsanträge soll von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden.
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